Die Zahlungen gehen an Menschen, die von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Gewalt unterschiedlichster Art erfahren haben. Es geht beispielsweise um Wohnstätten, Sonderschulen und sogenannte Anstalten der geschlossenen Erziehungsfürsorge, wie die Stiftung Anerkennung und Hilfe auf ihrer Internetseite schreibt.
Viele als behindert oder auffällig eingestufte Menschen wurden damals in den Einrichtungen geschlagen, ruhig gestellt, von der Schulbildung ausgeschlossen oder gesundheitlich nicht ausreichend versorgt. Viele leiden auch heute noch unter den Folgen, etwa Depressionen oder Schlafstörungen.
Pauschale von 9.000 Euro
Seit Sommer 2017 konnten Betroffene von der Stiftung Anerkennung und Hilfe eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro beantragen. Wer während des Aufenthaltes in der stationären Einrichtung sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass die Einrichtung dafür Beiträge zur Sozialversicherung zahlte, konnte zusätzlich bis zu 5.000 Euro als Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bekommen. Betroffene mussten sich dafür bis Ende Juni bei der Stiftung melden.
Wer bereits Leistungen aus Fonds wie denen zur Heimerziehung erhalten hat, ist jedoch von der Entschädigung durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe ausgenommen.
Die Stiftung war von der Bundesregierung, den Bundesländern sowie der Evangelischen und Katholischen Kirche gegründet worden, um die Vergangenheit aufzuarbeiten und das Leid anzuerkennen. Das Stiftungsvermögen wurde im vergangenen Oktober auf mehr als 300 Millionen Euro aufgestockt.