Bereits seit Jahren beklagen Elternrechtsaktivisten auch in Deutschland eine zunehmend geringere Hemmschwelle einiger Jugendämter bezüglich der Inobhutnahme von Kindern gegen den Willen der Eltern. Offiziellen Statistiken zufolge ist die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger durch Jugendämter von 25.664 im Jahr 2005 auf 84.230 im Jahr 2016 angestiegen.
Zwar hat der Zustrom allein reisender minderjähriger Flüchtlinge die Bilanz etwas verfälscht, dennoch ist die Zunahme real: Bereits 2014, also im Jahr vor der Flüchtlingskrise, seien mehr als 48.000 Fälle dokumentiert worden. Elternverbände meinen, die Eingriffsschwelle würde immer geringer und die Interventionen gingen weit über die tatsächliche Anzahl der Fälle von Gefahr oder Vernachlässigung hinaus. Zudem seien Einwandererfamilien weit überdurchschnittlich von Maßnahmen dieser Art betroffen.
Fälle umfassten keine bildungsfernen Mütter aus der Unterschicht
Eine jüngst vorgelegte Studie des Hamburger Jugendhilfeexperten Wolfgang Hammer über Kindesentziehungen durch den Staat deutet an, dass auch Alleinerziehende zu den besonders gefährdeten Gruppen gehörten. Wie die „taz“ berichtet, hat Hammer 42 Fallverläufe aus den Jahren 2014 bis 2019 ausgewertet. Zwei Drittel der Fälle ereigneten sich in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, die anderen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Studie sei deshalb nicht repräsentativ, räumte der Experte ein.
In den genannten Fällen hätten die Jugendwohlfahrtsträger Entscheidungen getroffen, die „fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich nicht tragbar“ seien, resümiert Hammer. Insgesamt seien nach einer Anhörung im Bundestag im Sommer 2017 nicht weniger als 167 Fälle an ihn herantragen worden. Hammer wertete 42 davon aus, sie betrafen 39 Mütter und drei Großmütter, die Kinder im Alter zwischen 8 und 16 Jahren betreuten.
Es handelte sich zudem nicht um die typischen Problemfälle von bildungsfernen Müttern mit häufig wechselnden Partnern, die seit Jahren von Sozialhilfe leben und auf die Jugendämter aufmerksam werden, weil deren Kinder Dritten als vernachlässigt oder verhaltensoriginell auffallen. Vielmehr verfügten die Mütter, deren Fälle Hammer untersucht hatte, mehrheitlich über das Abitur, in neun Fällen sogar über einen Hochschulabschluss.
„Zu viel Mutterliebe“?
Die Frauen hätten sich zudem von sich aus an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung auf Unterstützung und möglicherweise Gewährung einer Mutter-Kind-Kur. Sie sprachen sehr offen über die von ihnen wahrgenommenen Probleme in der Hoffnung, damit ihre Chancen auf positive Erledigung zu verbessern. Stattdessen wurden deren Angaben über „Erziehungsprobleme und Überlastung im Alltag“ – zusammen mit Einschätzungen von Ex-Partnern, deren Eltern oder Nachbarn – am Ende gegen die Hilfesuchenden verwendet und als Gründe für eine Fremdunterbringung genannt.
Besonders befremdlich erscheine dabei, dass nicht etwa eine konfliktträchtige, sondern im Gegenteil eine „zu enge“ Beziehung zwischen Mutter und Kind beanstandet wurde. Wehrten sich Mutter und Kind gegen eine Trennung, wurde dies als „Zeichen einer Störung“ interpretiert und die Schlagzahl sogar noch erhöht. So wurde oft über Monate hinweg der Kontakt zwischen Mutter und Kind eingefroren, um dem Kind die – von diesem zu keinem Zeitpunkt verlangte – „Chance, sich von der Mutter zu befreien“, zu wahren.
Zwar könne es tatsächlich Fälle geben, in denen eine zu enge Mutter-Kind-Bindung zu Lasten des Kindes gehe, meint Hammer. In den von ihm untersuchten Fällen sei diesbezüglich jedoch vorwiegend mit Spekulationen gearbeitet worden und mit ärztlichen Stellungnahmen, die angefertigt worden seien, ohne mit der Mutter überhaupt zu sprechen.
Sogar aus den Reihen der Jugendamtsmitarbeiter selbst sei Kritik an dieser Vorgangsweise artikuliert worden, schildert Hammer gegenüber der taz weiter. Die Theorie sogenannter symbiotischer Mutter-Kind-Beziehungen stehe gerade bei jüngeren Fachkräften „hoch im Kurs“, vertrauten ihm sechs Gesprächspartner aus Jugendämtern an – gegenüber früher gebe es eine „deutlich herabgesetzte Eingriffsschwelle“.
Richter gaben Müttern Recht – Schaden war aber schon entstanden
Wo die betroffenen Mütter den Mut fassten und vor Gericht zogen, bekamen sie – bis auf eine Ausnahme – aufgrund der Ergebnisse externer Gutachten jeweils Recht und die Richter empfahlen eine Rückkehr zur Mutter.
Für viele Kinder eine sehr späte Genugtuung: Sie lebten zuvor oft über Monate hinweg in Heimen. Ihre schulischen Leistungen hätten sich in der Zwischenzeit deutlich verschlechtert – und auch ihre Gesundheit sei angegriffen. Allein 17 von ihnen, so Hammer, litten unter Adipositas, neun von ihnen drohten mit Selbstmord, 23 seien schlecht in der Schule geworden, jeder zweite zeigte sich aggressiv.
Nun soll die „Forschungsstelle problematische Kinderschutzverläufe“ in Mainz die Fälle bis Jahresende im Auftrag des Bundestags auswerten. Elternverbände warnen nun, dass die Aufnahme sogenannter „Kinderrechte“ ins Grundgesetz, wie sie von mehreren Parteien gefordert wird, übergriffige Jugendämter noch weiter in ihrem Tun bestärken könnte. Immerhin wäre die Kindererziehung dann nicht mehr nur das natürliche Recht der Eltern, sondern der Staat könnte seinerseits voraussichtlich noch leichter gegen deren Willen bestimmen, was im Sinne des „Kindeswohls“ geboten wäre.
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