Justizminister macht Behörden Druck
- Minister-Erlass nach sexuellem Kindesmissbrauch
- Biesenbach erwartet von Staatsanwaltschaften mehr Sorgfalt
- Auslöser: Fall Bergisch Gladbach und andere Städte
Biesenbach schreibt etwa, dass „zeitliche Verzögerungen“ beim Verdacht des Kindesmissbrauches „unter allen Umständen zu vermeiden“ sind.
Reaktion auf mögliche Ermittlungspannen
Das Schreiben ist eine Reaktion auf mögliche Ermittlungspannen im Missbrauchsfall von Wesel. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte bereits im Juni gegen einen 26-jährigen Familienvater wegen sexuellen Missbrauchs an seiner dreijährigen Tochter und seinem fünfjährigen Stiefsohn ermittelt.
Sie verzichtete auf eine Hausdurchsuchung und eine Untersuchungshaft, obwohl es weitere Hinweise gegeben hatte. Erst im Oktober wurde der Mann im Zusammenhang mit dem Fall aus Bergisch Gladbach festgenommen. Er soll zu einer Gruppe von Männern gehören, die Aufnahmen von Missbrauchstaten über Chats im Internet getauscht haben sollen.
Bei „Wiederholungsgefahr“ in Untersuchungshaft
Darüber hinaus erinnert Justizminster Biesenbach die Staatsanwälte, dass auch „legales Verhalten“ den Ausgangspunkt für einen Anfangsverdacht darstellen kann, durch den Durchsuchungen und Beschlagnahmungen eingeleitet werden können.
Biesenbach erwartet zukünftig die „Wiederholungsgefahr“ als Grundlage für eine Untersuchungshaft „besonders in den Blick zu nehmen“.
Justizminister Biesenbach hatte sich am Mittwoch (13.11.2019) bei einer Fragestunde im Landtag der Kritik an der Staatsanwaltschaft Kleve angeschlossen.
Mit dem Erlass möchte er solche Verzögerungen bei den Ermittlungen in Zukunft verhindern und sensibilisieren, „dass alle Möglichkeiten auszuschöpfen sind, insbesondere dann, wenn eben Durchsuchungen möglich sind“.
…
…