Inobhutnahme : Gibt es eine schwierigere staatliche Entscheidung als die, ein Kind von seinen Eltern zu trennen?

Recherchen der ZEIT zeigen: In der deutschen Kinder- und Jugendhilfe regiert die Willkür.

Sie wollte sich nur mit ein paar Arbeitskollegen in der Kneipe treffen. Zwei Freundinnen sprangen ein und kümmerten sich um die vier Wochen alte Lara. Doch für Janine S. endet der Abend in einer Katastrophe: Sie wird vergewaltigt. So berichtet sie es später der Polizei und der Opferschutzambulanz. Die Ärzte diagnostizieren eine posttraumatische Belastungsstörung. Nacht für Nacht verfolgen S. die Bilder. Manchmal schläft sie nur unter Medikamenten ein, dann ist die Angst groß, dass sie ihr Baby nicht schreien hört. Sechs Wochen lang hält sie durch. Schließlich trifft sie eine Entscheidung, die sie bis heute bereut. Janine S. sucht Hilfe beim Jugendamt Duisburg, Außenstelle Hamborn.

Sie will eine Therapie machen und ihre Tochter in Kurzzeitpflege geben. Danach, so ihr Plan, will sie sich, unterstützt von einer Familienhelferin, wieder selbst um ihr Baby kümmern. „Ich habe dem Amt vertraut, weil ich andere Jugendämter immer als Unterstützung erlebt habe“, sagt Janine S. Dreimal schon hatte sie mit ihren älteren Kindern in Notlagen Hilfe durch Jugendämter erfahren. Doch diesmal kommt es anders. Statt ihr dabei zu helfen, ihr Kind selbst großzuziehen, verweigert die Behörde in Duisburg-Hamborn die Rückkehr ihrer Tochter.

Gibt es eine schwierigere staatliche Entscheidung als die, ein Kind von seinen Eltern zu trennen? Müssten für diese Entscheidung nicht die strengsten Qualitätsstandards gelten, überall im Land?

Was Janine S. erlebt, ist symptomatisch für Konstruktionsfehler im amtlichen Kinder- und Jugendhilfesystem in Deutschland. Wenn hierzulande über dessen Qualität debattiert wird, geht es meist um besonders dramatische Fälle. Um die elfjährige Chantal, die 2012 in Hamburg bei drogensüchtigen Pflegeeltern an einer Überdosis Methadon starb. Oder um das Mädchen, das vom Jugendamt bei einem Dauercamper im nordrhein-westfälischen Lügde untergebracht wurde, der es sexuell missbrauchte. Wie konnte ein Jugendamt bloß diese Missstände übersehen?

Viele Mitarbeitende in Jugendämtern bemühen sich aufopferungsvoll um gefährdete Kinder. Doch die Probleme des Kinderschutzes reichen weit über Einzelfälle hinaus. Sie haben Struktur. Wer verstehen will, woran die Arbeit oftmals krankt, muss deshalb über Behördenwillkür sprechen. Über Angst und Misstrauen bei Kindern, Eltern und in Ämtern. Auch darüber, dass Aufsichts- und Kontrollprinzipien fehlen, ausgerechnet dort, wo es um Kinder geht. Diese Missstände gab es schon lange vor der Corona-Krise. Während der Pandemie zeigen sie sich im Extrem.

Das Mehrfamilienhaus am Rand von Duisburg wirkt in die Jahre gekommen. Im Hausflur liegen Papier- und Plastikreste. Es ist kurz nach Silvester, Janine S. öffnet die Tür ihrer Wohnung, erster Stock links. Die 29 Jahre alte Frau hat sich hier mit ihrem Freund ein wohliges Zuhause geschaffen. In der Küche sind Geschirr und Pfannen akkurat gestapelt.

Zahl der Inobhutnahmen steigt seit Jahren

Vier Kinder hat Janine S. in den vergangenen neun Jahren zur Welt gebracht. Deren Fotos hängen an der Wohnzimmerwand. „Herzensmensch“ steht auf einem der Rahmen, das Bild zeigt Lara, die in Wahrheit anders heißt. Sie ist gerade zwei Jahre alt geworden und lebt bei einer Pflegefamilie. Janine S. hat ihr Kind an seinem Geburtstag nicht gesehen. Auch nicht an Weihnachten. Im Nebenraum steht noch das Geschenkpaket: einige Anziehsachen, ein Spielhund. S. darf ihrer Tochter nur einmal in der Woche begegnen, an einem neutralen Ort, begleitet von einer Sozialarbeiterin.

Als das Corona-Virus Anfang März Nordrhein-Westfalen erreicht, sind auch diese Momente vorbei. Alle Treffen sind abgesagt. Dabei hat ein Verwaltungsgericht in Hamburg schon Mitte April entschieden, dass einer Mutter dort die Besuche bei ihren Kindern nicht verboten werden können. Am 20. April schickt Janine S. das Hamburger Urteil an die Erziehungshilfe in Duisburg und bittet um ein Wiedersehen mit ihrer Tochter. Vergeblich. Frühestens Mitte Mai, teilt man ihr mit. Egal, wie es anderswo gehandhabt werde.

Wie Jugendämter mit Kindern und Eltern in Not umgehen, folgt keinen verlässlichen, überregional vergleichbaren Standards. Die ZEIT hat ein Jahr lang Dutzende Fälle untersucht, Daten über Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen erhoben, Jugendämter, Fachleute aus der Praxis und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler befragt. Das Bild, das sich daraus ergibt, gleicht einem Flickenteppich. Er besteht aus 559 Jugendämtern, die zwar nach demselben Bundeskinderschutzgesetz arbeiten, aber ohne einheitliche Systematik. Weil die Kinder- und Jugendhilfe in die Hoheit der kommunalen Selbstverwaltung fällt, gibt es auch keine übergeordnete Instanz, die beaufsichtigt, wie diese 559 Ämter ihren Auftrag erfüllen. Bund und Länder können Empfehlungen abgeben. Doch am Ende entscheidet immer der jeweilige Bürgermeister oder Landrat.

Drei Ämter, drei Meinungen

Das gilt auch in der Corona-Krise. Wie wichtig der Einsatz dieser Behörden gerade jetzt ist, zeigte ein Fall in Mönchengladbach. Ein Fünfjähriger war Ende April vom Notarzt leblos vorgefunden worden, seine Mutter behauptete, ihr Sohn sei vom Hochbett gestürzt. Die Staatsanwaltschaft aber geht dem Verdacht nach, dass der Junge vom Partner der Mutter schwer misshandelt wurde. Seit Februar hatte das Jugendamt zwei Hinweise bekommen, der Fünfjährige hatte ein Griffspurenhämatom am Arm, sein jüngerer Bruder ein Gesichtshämatom. Einer der Hinweise kam aus der Kita. Laut Staatsanwaltschaft ließ die Mutter ihre Söhne daraufhin zu Hause. Das Jugendamt habe seit Anfang März keinen Kontakt mehr zu der Familie aufgenommen.

Die ZEIT hat im April 25 Jugendämter über das ganze Bundesgebiet hinweg gefragt, wie sie derzeit arbeiten. Die Antworten zeichnen ein chaotisches Bild. Der schwer mit Corona belastete Landkreis Rosenheim versichert, im Jugendamt sei der für den Kinderschutz zuständige Allgemeine Soziale Dienst (ASD) „in vollem Umfang arbeitsfähig“. Der Landkreis Göttingen hingegen teilt mit, der ASD habe den „Arbeitsumfang eingeschränkt“. Andere Jugendämter haben die Treffen von Heim- oder Pflegekindern mit ihren leiblichen Eltern ganz gestoppt – unabhängig davon, ob es in der Region viele Corona-Fälle gab.

Auf Janine S. wirken diese Entscheidungen willkürlich: Ihre drei älteren Kinder, die nicht bei ihr leben, darf sie weiterhin sehen. Am 18. April war ihre große Tochter zu Besuch, mit Mundschutz und auf Abstand. Für Laras ältere Halbgeschwister sind und waren aber nicht das Jugendamt Duisburg-Hamborn, sondern die Ämter Duisburg-Rheinhausen und Dinslaken zuständig. Jedes der Ämter stellt eigene Regeln für die Beziehung der Mutter zu ihren Kindern auf. Gemeinsame Fallbesprechungen finden nicht statt. Was man in Dinslaken für richtig hält, kann nur zehn Kilometer weiter in Duisburg-Hamborn als falsch gelten.

Gericht rügt Jugendamt

Janine S.s erste Tochter wurde geboren, da war S. gerade 20 Jahre alt. Das Kind lebt bei seiner Großmutter. S. trifft die beiden, wann immer sie mag. Ein Sohn wohnt bei seinem Vater, seit er zwei Jahre alt ist. Damals betreute das Jugendamt Dinslaken die Familie. Eine Mitarbeiterin dieses Amtes beschreibt Janine S. als freundlich und kooperativ.

Ihr drittes Kind, ein Junge, kam zu einem älteren Paar in Pflege. Sie seien wie Oma und Opa, sagt Janine S. Nach zwei Jahren entschied sie, aus der Kurzzeit- eine Dauerpflege zu machen. Die Pflegemutter riet Janine S. damals davon ab, Lara kurzfristig in Obhut zu geben, und bot sogar an, das Kind übergangsweise aufzunehmen. Doch inzwischen war Janine S. umgezogen, das Jugendamt Duisburg-Hamborn zuständig. Dort wählte man eine andere Pflegefamilie aus.

Als sich Janine S. im Juni 2018 wieder stabil fühlt, lehnt das Jugendamt eine sofortige Rückkehr von Lara ab. Es stellt Bedingungen: Die Mitarbeiterin des Jugendamtes notiert handschriftlich auf einem Collegeblock-Zettel Ziele, die Janine S. erfüllen solle, bevor darüber nachgedacht werden könne, ob und wann sie ihr Kind zurückbekomme. Sie soll ihre Zähne behandeln lassen. Ihre Wohnsituation klären. Warum ihr Kind nicht zu ihr zurückkehren darf, steht nicht auf dem Zettel.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf rügte das Jugendamt Duisburg-Hamborn später in einem Beschluss, „bei der Unterbringung des Kindes nicht die erforderliche Sorgfalt hinsichtlich der Auswahl der Pflegeperson getroffen“ zu haben. Denn Laras Pflegeeltern verfolgten nicht das Ziel, das Kind vorübergehend zu betreuen, „sondern streben eine Dauerpflege, wenn nicht sogar Adoption an“.

Drei Ämter, drei Meinungen. Statistiken belegen, dass mitnichten nur die konkrete Notlage einer Familie über den amtlichen Umgang mit ihr entscheidet, sondern der Wohnort eine wichtige Rolle spielt. Die ZEIT hat zahlreiche Daten über Inobhutnahmen in allen deutschen Jugendamtsbezirken aus dem Jahr 2018 ausgewertet. Ergebnis: Selbst in nah beieinandergelegenen Regionen mit ähnlicher sozialer Lage reagieren die Ämter gegensätzlich auf problematische Familiensituationen.

Nur zwei grobe Trends werden deutlich. In Landkreisen mit höherer Arbeitslosigkeit findet man auch häufiger Fälle von Kindeswohlgefährdung. Und die Zahl der Inobhutnahmen in Deutschland steigt seit Jahren. Vollzogen die Ämter 2010 noch 33.521 sogenannte „vorläufige Schutzmaßnahmen“, waren es 2018 schon 40.379. In Obhut genommene jugendliche Flüchtlinge, die in diesen Jahren kamen, sind herausgerechnet. Dass sich die Daten von einem Landkreis zum nächsten so eklatant unterscheiden, dafür bleibt letztlich nur eine Erklärung: Jedes Amt handelt, wie es will.

Der Angstpegel ist vielerorts hoch

In einem Seminarraum einer Universität im Ruhrgebiet sitzen im November 2019 drei Frauen und drei Männer um Tische herum. Als Supervisoren beraten sie seit Jahren Jugendämter, darunter viele Teams des ASD. Von einzelnen Fällen dürfen sie wegen ihrer Schweigepflicht nicht berichten. Auch ihre Namen wollen sie nicht nennen. Aber sie erzählen von ihren Erfahrungen. Immer wieder fällt ein Wort: Angst.

Wer im ASD arbeitet, wird täglich mit kompliziertesten Lebensgeschichten konfrontiert, muss weitreichende Entscheidungen auf oftmals schwieriger Grundlage treffen. „Es gibt im ASD kaum strukturierten Alltag“, berichtet eine Supervisorin, die seit Langem Jugendämter berät. „Immer kommt etwas Ungeplantes dazwischen. Hinter jedem Anruf kann sich eine neue Katastrophe verbergen.“

ASD-Mitarbeiterinnen müssten vermüllte Wohnungen inspizieren, mit Vätern verhandeln, die schon vormittags betrunken auf dem Sofa sitzen, werden beschimpft, bedroht und körperlich angegriffen. „Wer dort bestehen will, braucht eine enorme Robustheit“, sagt ein Supervisor. „Sie müssen solchen Leuten ja sagen können: Ziehen Sie mal Ihr Kind aus, ich will sehen, ob es Blutergüsse hat.“ Man spürt die Wertschätzung, die die Supervisoren jedem entgegenbringen, der sich auf diese Arbeit einlässt.

Viele Jugendämter handeln nicht, wie sie müssten

„Eigentlich geht es im ASD nur um eine Frage: Ist das Wohl dieses Kindes gefährdet?“, sagt eine Supervisorin. Gefährdet, das könnte im schlimmsten Fall heißen: Das Kind stirbt, wenn man nicht eingreift. Deshalb sei der Angstpegel vielerorts hoch. „Die Haltung ist immer: Wenn wir das nicht richtig machen, passiert etwas Schlimmes.“

Jugendämter könnten kritischen Fragen offensiv begegnen. Sie könnten sagen: Die Gefahr, dass wir einem Kind nicht helfen können, besteht immer. Aber wir bemühen uns, das Schlimmste möglichst oft zu verhindern.

Stattdessen bunkern sich viele Ämter ein. So erleben es die Supervisoren jeden Tag. Mitarbeiter sorgten sich auch, von ihren Vorgesetzten im Jugendamt alleine gelassen zu werden und ebenso von kommunalen Haushältern, die beschlossene Maßnahmen zu teuer finden könnten.

Jung und unerfahren

In vielen Jugendämtern arbeiten überwiegend Frauen unter 35 Jahren, manchmal machen sie bis zu 80 Prozent der ASD-Belegschaft aus. „Viele von ihnen kommen aus behüteten Elternhäusern und stoßen auf Lebenswelten, mit denen sie noch nie zu tun hatten“, sagt eine Supervisorin. An den Hochschulen spiele die Berufspraxis eine untergeordnete Rolle. „Unerfahrenheit produziert jedoch Unsicherheit“, sagt ein Supervisor. Viele Mitarbeiterinnen verließen den ASD schon nach wenigen Jahren. Mit jedem Abgang gehe Erfahrung und Sicherheit verloren.

Gerade in hoch verschuldeten Städten sind Jugendämter zudem überlastet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ASD fordert eine Obergrenze für die Zahl der Fälle, die ein Mitarbeiter gleichzeitig bearbeiten soll: Sie liegt bei 35. In Duisburg jedoch, wo Janine S. wohnt, steigt diese Fallzahl in Außenbezirken oft auf bis zu 100, das geht aus Überlastungsanzeigen hervor. Ähnliche Zahlen sind aus anderen Städten und Landkreisen zu hören.

In dieser Lage werden für viele hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche ausgerechnet die Ämter zum Feindbild. Die 15-jährige Katharina etwa sagt über die für sie zuständige Behörde in der brandenburgischen Uckermark: „Ich habe auf keinen so einen Hass wie auf dieses Jugendamt.“

Begleitung statt Konfrontation

Katharina wurde von ihrer Mutter geschlagen, sagt sie, die Mutter habe ihr Schuhe und Babyflaschen hinterhergeworfen. Im Jugendamt wusste man, dass die Familie Probleme hat, immer freitags kam für zwei Stunden eine Familienhelferin. Katharina sagt, ihre Mutter habe dann auf „Ich liebe meine Tochter!“ gemacht und sie gezwungen zu schweigen. Kaum war die Helferin weg, wurde Katharina wieder geschlagen.

Das Amt erkannte die Notlage des Mädchens nicht. Als sie schließlich doch beim Jugendamt ausgepackt habe, sei ihr nicht geglaubt worden, sagt Katharina. „Ich frage mich, warum im Jugendamt niemand auf die Idee kam, dass da etwas falsch läuft, wenn das Kind nie redet.“ Wie könne man immer nur die Eltern fragen? „Das Kind braucht doch Hilfe. Das ist doch dumm. Es heißt doch nicht Elternamt.“

„Nicht ideal gelaufen“

Stefan Krüger leitet seit einem Jahr das Jugendamt in der Uckermark. Im Gegensatz zu den meisten anderen angefragten Jugendämtern spricht er offen über die Probleme in seiner Behörde. Unter seinem Vorgänger sei sein Amt 2013 umstrukturiert worden. Die Umsetzung ambulanter Hilfepläne für Familien sei damals „nicht ideal gelaufen“.

Auch die Arbeit unter der Corona-Pandemie betrachtet Krüger selbstkritisch. Am Anfang sei sein erster Reflex gewesen, alle ambulanten Hilfen sofort auszusetzen. „Aber das war zu sehr auf die Idee fokussiert, dass die Krise nur drei Wochen dauern wird.“ Mittlerweile müssten alle Einrichtungen ihre Hilfen weiter erbringen. Das wichtigste sei, dass die Mitarbeitenden die Kinder im Blick behielten, sagt Krüger. Deshalb habe er den Besuchsdienst sogar verstärkt: „Damit keine Black-Box-Familie entsteht.“

Begleitung also statt Konfrontation. Wie das funktioniert, zeigt ein Beispiel aus der Prignitz, einem Kreis nicht weit von der Uckermark. Dort lebt in der Kleinstadt Wittenberge Birgit Hübner. Früher leitete die 65-Jährige eine Kita, seit der Rente arbeitet sie als Familienhelferin.

„Kein Anrecht auf die optimale Erziehung“

An einem Februarmorgen sitzt Hübner mit Sandy Schulze im örtlichen Mutter-Kind-Haus zusammen. Schulze ist nur bereit zu sprechen, wenn ihr Name und der ihrer Betreuerin geändert werden. Als sie sich 2017 mit Suizidgedanken in die Psychiatrie einweisen lässt, ist sie Anfang dreißig und hat fünf Söhne. Die Ältesten wachsen bei ihrem Ex-Mann auf, die Söhne drei und vier leben in einer Wohngruppe, den Jüngsten nimmt eine Freundin auf. Später kommt das Baby zurück zu ihr in die Klinik. „Da haben die Schwestern gesehen, dass ich ganz dolle überfordert war“, sagt Schulze. Das Jugendamt stellt sie vor die Wahl: Umzug ins Mutter-Kind-Haus, oder auch das Baby wird aus der Familie genommen. Also habe sie „die ganze Kacke durchgezogen“, sagt sie, „damit mein Kind nicht wegkommt“.

Im Jahr darauf meldet der Frauenarzt: sechste Schwangerschaft, ein Junge. „Erst wollte ich ihn zur Adoption freigeben“, sagt Schulze. Stattdessen verlängert sie im Mutter-Kind-Haus. Dort trifft sie auf Birgit Hübner. Schulze fasst Vertrauen zu der Frau. Seit das Jugendamt ihr 2019 den Auszug mit ihren zwei jüngsten Söhnen in eine eigene Wohnung erlaubte, übt Hübner mit ihr alltägliche Aufgaben: aufräumen, die Söhne regelmäßig waschen. Die Helferin versucht es mit guten Ideen statt mit Vorschriften, zeigt ihr, wie man mit den Kindern spielt. Sandy Schulze soll lernen, wie eine Familie ohne Gewalt und Geschrei leben kann.

Steckt hinter Hübners Arbeit eine Strategie? In der Statistik war die Prignitz aufgefallen, weil dort deutlich weniger Kinder aus Familien genommen werden als in vergleichbaren Regionen mit viel Arbeitslosigkeit. Doch das Jugendamt Prignitz lehnt alle Gesprächsanfragen ab. Eine ehemalige Mitarbeiterin beschreibt dessen Grundhaltung so: „Es gibt grundsätzlich kein Anrecht auf die optimale Erziehung.“ Familien sollten unterstützt werden, selbst mit schwierigen Kindern oder Lebenslagen klarzukommen.

Es gibt ein massives Umsetzungsproblem

Kurz nach Laras Geburt hatte Janine S. aus Duisburg auch eine Familienhelferin. Sie hatte S.s Umgang mit Lara gelobt. Jetzt hat S. nur noch zwei Aktenordner. Deren Inhalt dokumentiert eine Eskalation. Nach Gesprächen mit beiden Seiten ist klar, dass es hier keine Gewinner mehr geben kann.

Amt und Mutter kämpfen inzwischen um jedes Detail. Warum hat Janine S. immer wieder Besuchstermine verpasst und verschoben? Wo darf S. ihr Kind sehen? Muss die Pflegemutter mit im Raum sein? Warum geht Lara zu einer Tagesmutter und darf nicht stundenweise von ihrer leiblichen Mutter betreut werden? Warum soll während der Corona-Krise nicht mal ein gemeinsamer Spaziergang möglich sein?

Das Jugendamt Duisburg-Hamborn lehnt jedes Gespräch ab. Die Pressestelle der Stadt nimmt sich Zeit für ein Telefongespräch, aus dem aber nicht zitiert werden darf. Schriftlich verweist die Verwaltung im Fall S. auf das Familiengericht, das nun über Laras Verbleib zu entscheiden habe. Statt in die Pflege und Erziehung von Lara fließt die Energie von Mutter und Jugendamt in Protokolle, Verfahren, Anwalts- und Gerichtspapiere. Aus der Hilfe für eine überforderte Mutter ist ein Machtkampf geworden.

Ausreichend Gesetze vorhanden

In allen Fällen, so zeigt die Recherche, geht es letztlich nicht darum, mit welcher Methode gefährdeten Kindern generell am besten zu helfen ist. Alles muss ohnehin individuell entschieden werden, weil jedes Kinderleben, jede Familiensituation anders ist. Es gibt auch ausreichend Gesetze, Richtlinien und Handlungsempfehlungen, die regeln, wie Jugendämter qualitativ hochwertig arbeiten sollen.

Vielmehr gibt es ein massives Umsetzungsproblem. Viele Jugendämter handeln nicht so professionell, wie sie müssten. Daran, so sind sich fast alle Fachleute einig, wird sich nichts ändern, solange es keine übergeordnete Fachaufsicht gibt, die die Arbeit der Ämter inhaltlich kontrolliert und Qualitätssicherung betreibt.

Unter Familienpolitikern ist der Respekt davor jedoch groß, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey plant eine Reform des Sozialgesetzbuchs VIII, in dem die Jugendhilfe geregelt wird. Darin will sie zumindest „unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankern“, sagt sie auf Nachfrage. Keine Aufsicht also, aber eine unabhängige Stelle, an die sich Kinder und Eltern in Streitfällen wenden können.

Janine S. hat in den vergangenen Monaten manchmal versucht sich zusammenzureimen, wie ihre Tochter lebt: in einem Neubaugebiet am Niederrhein, zwei weitere Kinder sollen die Pflegeeltern haben. Besuchen durfte sie ihre Tochter dort nie.

Ende April verliert Janine S. die Zuversicht und für kurze Zeit die Nerven. Sie trennt sich von ihrem Partner und verlässt Duisburg. Sie schreibt erst der Pflegefamilie, diese solle doch ihr Kind adoptieren, damit das Ringen um Lara ein Ende habe. Dann zieht sie diesen Vorschlag zurück. „Ich konnte nicht mehr“, sagt sie unter Tränen am Telefon. Das Angebot, die zweijährige Tochter Mitte Mai nur auf Abstand und mit Mundschutz sehen zu dürfen, erscheint ihr als Zumutung. Aber sie wolle um ihr Kind kämpfen. Sie will an ihrem neuen Wohnort mit einem neuen Jugendamt einen Neustart versuchen.

Korrekturhinweis: In unserer Berechnung der vorläufigen Schutzmaßnahmen im Zeitverlauf hatten wir zunächst alle Anlässe für die Maßnahmen addiert und publiziert. Da in die Statistik jedoch bis zu zwei Anlässe pro Fall einfließen, haben wir die Berechnung nun präzisiert und nennen nun die reine Anzahl der Maßnahmen. Der Anstieg der vorläufigen Schutzmaßnahmen ist weiterhin deutlich.

https://www.zeit.de/2020/23/inobhutnahme-jugendamt-kinder-und-jugendhilfe-deutschland?fbclid=IwAR04gTtxgpKGF5HtdBWUceIU2zeHyGW84Sgy941rj25e1GjQr5TEDeaGeRI

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