Jugendamt nimmt sieben Kinder in Obhut

Es ist eine komplizierte Geschichte, die sich seit 2019 in Thüringen abspielt: Es geht um eine Familie mit sieben Kindern, ein Sachverständigen-Gutachten, ein Jugendamt, das die Kinder ins Heim bringt sowie um einen Anwalt, der die Würde des Menschen verletzt sieht – und alles in allem entsteht der Eindruck, dass dabei etwas ziemlich schief läuft.

Als es im thüringischen Gotha am frühen Morgen des 29. November 2019 bei Jennifer und Nico Schubert an der Tür klingelt, beginnt für die Familie der Albtraum: Vor dem Haus stehen vier Streifenwagen. Polizei, Gerichtsvollzieher und Jugendamtsmitarbeiter verlangen Zutritt zur Wohnung, in der die Eltern mit ihren sieben Kindern leben.

„Wir konnten es nicht begreifen!“

Ihr Mann sei an die Tür gegangen und wusste erstmal gar nicht, was er machen sollte, erzählt Jennifer Schubert. Auf die Frage, warum die Beamten gekommen seien, hieß es, um die Kinder raus zu nehmen, so die Mutter weiter. „Leute, das könnt ihr nicht machen, habe ich gesagt“, ergänzt der Vater. „Das ist, als würde einem der Boden unter den Füßen weggerissen. Man steht erstmal da. Wie Schockstarre war das, wir konnten es nicht begreifen!“

Aus Sicht einer gerichtlich bestellten Gutachterin waren die Eltern nicht erziehungsfähig, und das Kindeswohl gefährdet. Deshalb wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen und das Jugendamt nahm alle sieben Kinder in Obhut – das älteste 12 Jahre, das jüngste keine zwei Monate alt.

„Dem Gerichtsvollzieher tat das auch ein bisschen leid. Der hat aber nur mit dem Gerichtsbeschluss gewedelt, hat gesagt, er macht auch bloß seinen Job“, sagt Nico Schubert. Und während der Vater noch  mit ihm gesprochen habe, hätten die Beamten das Jüngste der Kinder aus dem Bett genommen und es aus dem Haus getragen – im Schlafanzug und ohne auch nur zu fragen, ob es gestillt wird oder Flaschenmilch bekommt, so die Eltern.

Es ging um Überforderung

Die Wohnung der Schuberts sieht heute aufgeräumt aus. Doch das war nicht immer so. Es gab einiges zu beanstanden in Hinblick auf Ordnung, Sauberkeit und Tagesstruktur der Kinder. Das Jugendamt hat nicht ohne Grund eingegriffen. Die Familie stand schon lange im Fokus. Aber es ging nie um Dinge wie Missbrauch, Gewalt oder Drogen sondern immer um Überforderung. An einer Pinnwand im Wohnzimmer hängen zahlreiche Fotos der Kinder. Sie alle sehen froh aus. Gab es wirklich keine Alternative zur Heimunterbringung?

Vom Jugendamt möchte sich niemand zu diesem Fall äußern – es seien Persönlichkeitsrechte der Kinder betroffen. Die Eltern aber geben Einblick in das Gutachten, das dem Amt als Grundlage für die Wegnahme diente. Tatsächlich ist darin von einer krassen Verwahrlosung die Rede. Die seelische und geistige Entwicklung der Kinder sei ernsthaft beeinträchtigt, heißt es. Die Gutachterin findet eine Fremdunterbringung alternativlos, weil die Erziehungskompetenzen der Eltern erheblich eingeschränkt seien.

Eine falsche Einschätzung im Gutachten?

Prof. Werner Leitner ist Wissenschaftler und praktizierender Psychotherapeut. Er hat im Rahmen einer Studie viele Gutachten analysiert. Im Fall der Familie Schubert fällt ihm sofort auf, dass die Gutachterin keine Psychologin sondern Soziologin und Erziehungswissenschaftlerin ist. Aussagen mit klinischer Relevanz wie der zur Erziehungsfähigkeit hätte sie gar nicht treffen dürfen. „Eine Persönlichkeitsdiagnostik mit entsprechenden psychologischen Testverfahren hat die Gutachterin hier nicht vorgenommen, auch nicht vornehmen können“, so Leitner weiter. Trotzdem bescheinigt sie Jennifer und Nico Schubert „erhebliche Einschränkungen der Erziehungskompetenz“. Kann es sein, dass sie mit ihrer Einschätzung falsch liegt?

Verwandte und Freunde der Familie könnten hier mit einer Auskunft helfen, doch die Schuberts leben zurückgezogen und haben kaum Kontakte. Probleme haben die Eltern meist mit ihrem Kinderarzt, Steffen Roller, besprochen. Laut seinem Befund waren alle Kinder altersgemäß entwickelt und vollkommen unauffällig. Das bestätigt er auch auf erneute Nachfrage und beschreibt ruhige und ausgeglichene Kinder mit einer „sehr engen Mutter-Kind-Beziehung“ sowie einen „respektvollen Erziehungsstil“.  Doch weder das Jugendamt noch die Gutachterin haben sich für  die Eindrücke des Mediziners interessiert. Deshalb hat Roller einen Brief an das Jugendamt geschrieben. Eine Reaktion darauf hat er nie bekommen.

Amt verweigert Haushaltshilfe

Zurück zu den Eltern. Nico Schubert sagt, seine Kinder hätten sich gut vertragen. Zwar hätte nicht jedes von ihnen ein eigenes Zimmer gehabt, aber es hätte genügend Platz gegeben, auch in der großen Familienküche mit dem ausziehbaren Esstisch. Und die Eltern hatten Pläne. Sie wollten für die älteren Kinder ein separates Zimmer einrichten, wo sie für sich sein konnten. Doch soweit ist es nicht gekommen.

Der 41jährige Vater arbeitete 2019 noch als Gabelstaplerlfahrer im Schichtsystem und konnte zu Hause nicht viel helfen. Das war für die Mutter nicht leicht. Sie bekam mit 31 Jahren schon ihr siebtes Kind und war besonders nach der letzten Geburt und dem Umzug in eine größere Wohnung überfordert. Mehrfach fragte sie beim Jugendamt nach, ob sie nicht eine Haushaltshilfe bekommen könnte. Doch es sei alles abgelehnt worden, so die Eltern. Es sei nicht möglich, zu teuer, das würden sie nicht brauchen, habe man ihnen dort gesagt.

Falsche Maßstäbe seitens der Behörden

Dass solche praktische Hilfe verweigert wird, ist offenbar kein Einzelfall. Oftmals würden sich Jugendämter und Krankenkassen den Ball gegenseitig zuspielen und letztlich würde keiner Hilfe gewähren, sagt Katrin Konrad. Sie vertritt den  Verband kinderreicher Familien in Thüringen. “ Je mehr Kinder sie haben, um so mehr brauchen sie jemanden, der einfach sieht, wenn eine Nase zu putzen ist, wenn Kartoffeln zu schälen sind, Wäsche aufzuhängen ist“, sagt sie. „Dafür braucht es unterstützende Hände. Ich glaube, in früheren Generationen gelang es in kinderreichen Familien wesentlich besser mit Hilfe von Großeltern oder anderer Verwandter, die da waren. Und wenn diese Strukturen, diese Netzwerke fehlen, sind Mütter in bestimmten Situationen oftmals überlastet und kommen an ihre Grenzen. Wenn ich dann berufstätige Väter habe, die sich bemühen, das familiäre Einkommen zu erwirtschaften, steht die Mutter alleine da mit einem ganzen Sack an Herausforderungen.“

Behördenmitarbeiter würden oft Maßstäbe anlegen, die der eigenen Erfahrungswelt entsprächen. Und das sei in der Regel die Erfahrung der Ein-Kind-Familie. Auf so komplexe und herausfordernde Fälle wie den der Schuberts sei man einfach schlecht vorbereitet. „Ich glaube die Verwaltung, die Jugendämter, müssen da auch ihre Hausaufgaben machen, entsprechend Personal einstellen und auch die finanziellen Ressourcen dazu haben“, so Katrin Konrad weiter. „Damit kinderreiche Familien – wir sind nur 9 Prozent der Thüringer Familien – nicht immer so weg gedacht werden. Sie also auch als Gruppe wahrgenommen werden, die berechtigte Anliegen hat.“

Kosten von mehr als 375.000 Euro

Die Kinder der Familie Schubert leben jetzt in einem SOS-Kinderdorf, bis auf den kleinen Ben, der in einer Pflegefamilie untergebracht wurde. Das Jugendamt zahlt dafür monatlich ca. 25.000 Euro. Oder anders gesagt, seit der In-Obhutnahme haben die Kinder Kosten von mehr als 375.000 Euro verursacht. Viel Geld, das der Staat hier für das Kindeswohl ausgibt. Wäre es als direkte Hilfe für die Familien nicht besser angelegt gewesen?

Die Kinder leben jetzt zwar in ordentlichen Verhältnissen, aber glücklich sind sie wohl nicht, wie die Eltern erzählen. Die 10jährige Shania musste sogar in psychiatrische Behandlung. Es hieß, sie habe Verlustängste und habe bei der Herausnahme ein Trauma erlitten, sagt die Mutter. Am Anfang habe Shania die Erzieher noch jeden Tag gefragt, wann sie nach Hause kann, ergänzt der Vater, doch weil sie darauf keine Antwort bekommen habe, sei sie stark in sich gekehrt geworden und habe überhaupt nicht mehr gesprochen.

Ein Recht auf Schreiben von Briefen

Seit jenem Herbstmorgen vor 15 Monaten haben sich Eltern und Kinder nur wenige Male gesehen – und das auch nur unter Aufsicht einer Begleitperson. Nur über Briefe können sie in Verbindung bleiben, denn auch Telefonkontakte wurden unterbunden. Hintergrund ist der Vorwurf des Jugendamtes, die Eltern würden es den Kindern unnötig schwer machen, sich an das Heim zu gewöhnen. Sie würden die Erzieher schlecht machen, den Kinder versprechen, sie zurück zu holen oder auch im Beisein der Kinder weinen. Selbst mit dem Briefkontakt war es schwierig.

„Die schreiben erst, seit ich die da drauf hingewiesen habe, dass die Kinder das Recht haben, Briefe zu schreiben, dass es auch ein Briefgeheimnis gibt, dass sie da rein schreiben können, was sie wollen“, erzählt Nico Schubert. „Das hat eine Weile gedauert. Da musste ich ihnen erst die Paragrafen schicken, musste mich belesen, beim Jugendamt nachfragen. Und jetzt scheint es so halbwegs zu funktionieren.“ So schreibt der 8jährige Maxim etwa: „Liebe Mama, lieber Papa, ich vermisse euch ganz doll. Ich möchte nicht im Kinderdorf leben, weil ich nach Hause möchte. Ihr seid das Wichtigste in meinem Leben.“

Will das Jugendamt keine Rückführung?

Vom Verein für kinderreiche Familien ist den Eltern ein Anwalt vermittelt worden. Obwohl das Hauptverfahren in Sachen Sorgerecht noch gar nicht abgeschlossen ist, haben sich in dessen Erfurter Kanzlei schon Aktenberge angesammelt. Es fehle jeglicher Respekt vor den Eltern, sagt Frank Prescher. Dass er jeden einzelnen Umgangstermin gegen das Jugendamt vor Gericht einklagen muss, sei klar rechtswidrig.

„Wir reden über die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung, Umgang sicherzustellen“, so der Jurist weiter. „Dass ich dafür überhaupt zum Gericht rennen muss, ist eigentlich schon ein Skandal. Man könnte jetzt natürlich böse sagen, die Umgänge funktionieren nicht, weil das Jugendamt keine Rückführung will!“

Die Würde von Kindern und Eltern sei gefährdet

Aber die Eltern kämpfen hartnäckig gegen diese faktische Entfremdung von ihren Kindern. Und der Anwalt ist sich sicher, dass der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gehört. „Vor das Bundesverfassungsgericht deshalb, weil wir ja letztes Jahr das Jubiläum des Grundgesetzes hatten. Der erste Satz, der dort drin steht, lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und hier haben wir es mit einem Fall zu tun, bei dem nicht nur die Würde der Eltern, sondern auch die der Kinder mit Füßen getreten wird. Die Kinder und die Eltern wünschen sich seit über einem Jahr Kontakt und man findet keine Möglichkeit, das auf eine menschenwürdige Weise zu gestalten.“

Erst einmal ist für April ein nächster Gerichtstermin anberaumt, ein zweiter Gutachter ist beauftragt worden. Ob der Zerfall der Familie noch aufzuhalten ist? Es wäre wünschenswert – für Eltern und Kinder. …

 

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/thueringen-kinder-heimunterbringung-jugendamt-100.html

 

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5 Kommentare zu „Jugendamt nimmt sieben Kinder in Obhut

    1. Hallo.
      Lieben Dank für die Antwort. Wir haben dazu in der Berufsschule (Erzieher) einen Beitrag gesehen. Leider ist nirgendwo zu finden wie es weitergegangen ist und ob die Familie vor Gericht Recht bekommen hat. Weißt du dazu mehr?
      Lg, Majda

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      1. Ich habe recherchiert, und habe Kontakt mit Nico aufgenommen. er hat auch schon geantwortet, und ich hoffe, dass ich auch noch die fehlenden Informationen erhalte.

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      2. Ich habe erfahren, dass die Kinder noch immer weg sind, mehr Infos habe ich aber noch nicht. Hoffe, dass ich diesbezüglich in den nächsten Tagen was erfahre.

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