Wegen der Coronakrise nehmen die Behörden offenbar vermehrt Kinder und Jugendliche aus deren Familien. Es sei aber kein flächendeckendes Problem, konkrete Zahlen gebe es frühstens in einem Jahr, sagte Lorenz Bahr, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG). „Aber wir haben schon die Wahrnehmung, dass es einen Anstieg von Inobhutnahmen im städtischen Umfeld gibt.“
Das ergab demnach eine Umfrage der BAG in der vergangenen Woche bei den Landesjugendämtern in Deutschland. Er persönlich wisse, dass es in Nordrhein-Westfalen, speziell im Rheinland, mehr Inobhutnahmen gebe, sagte Behr. Er ist Leiter des Landesjugendamtes Rheinland.
Die Inobhutnahme gilt als stärkste Schutzmaßnahme bei Kindeswohlgefährdung. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2018 von den Jugendämtern knapp 53.000 Inobhutnahmen eingeleitet. 7800 Mal waren nach BAG-Angaben zuvor Meldungen über Kindeswohlgefährdungen durch Bürger, Kitas, Verwandte oder Schulen erfolgt. Aktuellere Daten liegen bislang nicht vor.
Die Jugendämter seien alle gut vorbereitet und gewappnet für die momentane Situation und hätten sich mit hohem Engagement darauf eingestellt, sagte Bahr. Teilweise sei auch Verstärkung aus anderen Bereichen geholt worden. „Zum Beispiel unterstützen Mitarbeiter aus Kitas die Jugendämter dabei, Familien telefonisch zu kontaktieren.“ Die Ämter seien voll erreichbar und gingen jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung nach.
Experten befürchten einen Anstieg von häuslicher Gewalt wegen der Coronakrise. Hintergrund sind die seit inzwischen drei Wochen andauernden Schul- und Kitaschließungen verbunden mit weitgehenden Ausgangsbeschränkungen.
Die Jugendämter reagieren auf die neuen Herausforderungen mit flexiblen Lösungen. Laut BAG sind frühere Mitarbeiterteams jetzt getrennt unterwegs, es gebe Videochats und Hausbesuche am Fenster. Entscheidend sei, dass der Kontakt zu Familien, die bereits vom Jugendamt betreut werden, nicht abreiße.
„Gerade dort, wo schon vor Corona hoher Unterstützungsbedarf bestand, ist besondere Aufmerksamkeit geboten“, sagte Bahr. Sollte nach Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ein Hausbesuch erforderlich sein, werde dieser auch durchgeführt.
…
…
Teilen mit:
- Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken
- Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail
- Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
- Klick, um auf Pocket zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pocket
- Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Telegram
- Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X
- Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp