Im Sommer ist Tim gestorben – erschlagen und missbraucht. Nun beginnt der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter: Die Mutter und ihr Lebensgefährte. Doch eine Frage lautet seit der Tat: Hätte sie verhindert werden können und hat das Jugendamt versagt?
Tim wurde nur zwei Jahre alt. Er ist an massiver Gewalteinwirkung gestorben. Mutmaßlich erschlagen und zuvor sexuell missbraucht, laut Staatsanwaltschaft. Es ist eine grausame Tat, die im Juli 2020 geschehen ist. Die Mutter und ihr Lebenspartner stehen unter dringendem Tatverdacht.
Die Familie lebte in einem Plattenbau-Viertel in Querfurt. Unmittelbar nach der Tat zeigten sich Nachbarn und Anwohner geschockt. Sie berichteten, dass es in der Familie immer wieder Probleme gegeben habe. „Es war schon seit Längeren, dass laute Geräusche raus kamen. Häusliche Gewalt, die Mutter schrie rum“, sagte Juliane Kunath kurz nach der Tat. Die Polizei wurde gerufen, aber es sei nichts geschehen. Manchmal seien die Beamten eingeschritten. „Die haben selbst gesagt: Wir sind fassungslos, dass das Jugendamt nichts dagegen macht“, sagt die Nachbarin.
Nach diesen Vorwürfen gerät die kleine Stadt Querfurt deutschlandweit in die Schlagzeilen, und das Jugendamt steht im Kreuzfeuer der Medien. Seitdem wird um Aufklärung gerungen. Das Jugendamt hatte lange geschwiegen, niemand wollte sich zu den Vorwürfen äußern.
Wurde die Gefährdung richtig eingeschätzt?
Schließlich bekommt MDR exakt ein Interview mit der Leiterin Antje Springer. Ihre Bedingungen: über die Tat und die Verdächtigen sprechen wir nicht. Die in der Presse geäußerten Vorwürfe weist sie zurück. „Wenn bei uns Meldungen eingehen, egal von wem, anonym oder persönlich, schriftlich, als E-Mail, am Telefon – dem wird jedes Mal nachgegangen“, sagt die Chefin des Jugendamtes.
Wird dem Jugendamt eine mögliche Kindeswohlgefährdung gemeldet, muss es eine sogenannte Gefährdungseinschätzung vornehmen. Doch ist das im Fall Tim wirklich passiert? Sind dabei relevante Informationen übersehen worden? Wäre die Tat zu verhindern gewesen?
Eine rothaarige Frau im Porträt
Die Leiterin des Jugendamtes: Antje Springer. Bildrechte: MDR exakt
Diese Fragen beschäftigen Land und Kommune über Monate. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Merseburg hat sich intensiv mit den Vorwürfen auseinandergesetzt. Zu klären war, welche Handlungsmöglichkeiten das Jugendamt überhaupt hat und wie ausgelastet die Mitarbeiter gewesen waren. „Wir konnten feststellen, dass wir als Jugendamt gut aufgestellt sind“, sagte die Kreisvorsitzende der FDP Saalekreis, Ramona Hoyer, Ende September. Es gebe eine gute Quote für die Betreuung der Kinder.
Jugendamt meldete sich häufig
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses konnten die Akte zum Fall Tim einsehen und stellten fest: die Familie war dem Jugendamt nicht erst seit dem von den Nachbarn erwähnten Polizeieinsatz bekannt. „Das Jugendamt, das hat sich erkennbar nach der Geburt – im vier Wochen Rhythmus – bei der Familie gemeldet. Sich gekümmert“, sagt Kreistagsmitglied Verena Späthe von der SPD Saalekreis. Es seien Briefe und Zettel bei der Familie hinterlassen worden. „Es ist auch nachgewiesen, dass es im Amt Beratungen gab, über den Umgang mit jemanden, der sich der Hilfe permanent verweigert.“
Es wird klar: Zwar stellte das Jugendamt keine akute Gefährdung von Tim fest, sah aber einen konkreten Unterstützungsbedarf. So drängte man die Mutter dazu, Hilfe anzunehmen. Doch diese habe, das zeigt die Akteneinsicht, die Angebote immer wieder ausgeschlagen.
„Wir haben keine Rechtsgrundlage, jemanden zu zwingen, eine Hilfe anzunehmen“, erklärt Jugendamts-Leiterin Antje Springer. Man könne nur bitten und auf Vertrauen hoffen. Doch wenn Eltern der Meinung seien, sie benötigten keine Hilfe, „gibt es für uns keinen Grund zu sagen, hier ist eine Gefahr fürs Kind“. Dann sei die Hilfe beendet.
Sorry, wir sind nicht im Jobcenter, wo wir bei mangelnder Mitwirkung anfangen können zu sanktionieren.
Leiterin des Jugendamtes Antje Springer
Hilfen kann nur das Familiengericht anordnen. Es wird erst eingeschaltet, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes besteht. Vorbeugend wird das Gericht nicht tätig. „Ich plädiere dafür, dass frühzeitig präventive Maßnahmen an die Familien herangetragen werden“, sagt ein Mitarbeiter des Sozialen Dienstes des Jugendamtes. Er will anonym bleiben. Doch wenn sich diese Familie abschotte, dann gerät das Jugendamt unter Druck. „Als Mitarbeiter kann man dann eigentlich gar nicht anders, als einen Antrag an das Familiengericht zu stellen.“ Damit die Familie diese Hilfe annehmen muss.
Eingriff in die Rechte der Eltern
Doch das bedeutet auch einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Eltern. Ein Schritt, den die Jugendämter ganz genau abwägen müssen. Ob solch ein Eingriff zu früh oder zu spät erfolgte und so Schaden für das Kind entstand, analysiert Christine Gerber am Deutschen Jugendinstitut in München. Sie forscht zur Qualitätssicherung im Kinderschutz und sagt zum Fall Querfurt: „Natürlich ist der Fall gescheitert, weil das Kind nicht mehr lebt.“
Doch die Schuldfrage, die damit immer einhergehe, sei nochmal eine andere, meint die Expertin. „Da ist dann die Frage: hätte das Jugendamt auf dem Hintergrund der vorliegenden Informationen tatsächlich wissen können, dass akute Gefahr für das Kind droht und die Gefährdungseinschätzung definitiv falsch war und damit ursächlich für den Tod des Kindes“, erklärt Christine Gerber.
Bislang bestand kein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen gegen das Jugendamt. Am 14. Dezember beginnt vor dem Landgericht Halle der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter. Die Mutter ist wegen Misshandlung Schutzbefohlener und fahrlässiger Tötung angeklagt. Ihr Lebenspartner wegen Mord in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch.
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https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/mord-kind-querfurt-jugendamt-100.html
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