Erstklässlerin wurde grundlos in Pflegefamilie gesteckt

Pamela (6) verklagt Gutachterin

Pamela ist ein süßes Mädchen aus Bielefeld, das gern Zopf und pinke Kleidung trägt. Sie geht in die erste Klasse und liebt ihren Papi Niki (36). Doch vom Vater war das Kind rund 20 Monate getrennt und musste in einer fremden Familie leben.

Deshalb ist Pamela gerade dabei, Justizgeschichte zu schreiben.

„Aufgrund eines haarsträubenden Falschgutachtens wurde Pamela vom Familiengericht aus ihrer Familie gerissen“, sagt Rechtsanwalt Bernd Wegener (60). In einem bundesweit wohl einmaligen Prozess vertritt er Pamela und ihren Vater Niki Abbe vor dem Landgericht Detmold (NRW) und verklagt die verantwortliche Gutachterin (61) auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Einzelheiten des Falls stehen in den Gerichtsakten (Az. 4 O 162/20).

Pamela stammt aus schwierigen Verhältnissen. Der Vater ein Bootsflüchtling aus Nigeria, die Mutter eine vorbestrafte, lange obdachlose Griechin mit Sohn (heute 13), die seit 2015 unter Aufsicht des Jugendamts stand. Als Pamela im Juli 2016 zur Welt kam, war die Behörde alarmiert. Familienhilfe wurde organisiert.

Doch irgendwann eskalierte die Situation. Vater Niki: „Sie mischten sich überall ein. Ich verstand nicht, was sie von uns wollten, und fühlte mich bevormundet.“ Fakt ist, dass der Vater die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigerte.

Es gab Streitigkeiten, Beleidigungen, Drohungen. Schließlich war das Jugendamt überzeugt, dass das Kindeswohl von Pamela akut gefährdet sei. Ein Verfahren zur „Fremdunterbringung“ wurde eingeleitet, das Familiengericht bestellte eine Gutachterin.

Nach zwei Besuchen in der Familie kam die Psychologin auf 40 Seiten zu dem Schluss, dass das Wohl von Pamela zwar nicht in akuter Form gefährdet sei, aber in der Familie eine latente Gefährdung für ihre Entwicklung vorliege. Und weil die Eltern die Kooperation mit dem Jugendamt verweigerten, müsse Pamela raus aus der Familie.

Am 13. März 2018 ordnete das Familiengericht an: Pamela muss in eine Pflegefamilie. Noch im Gerichtssaal rissen Justizbeamte auf Forderung des Jugendamts dem Vater seine damals 20 Monate alte Tochter aus dem Arm und brachten sie weg.

Kurz darauf erfuhr Anwalt Wegener von dem Fall. „Ich war entsetzt, als ich dieses Gutachten las“, sagt er. Sofort zog er vors Oberlandesgericht Hamm. Im November 2019 entschieden die Richter dort, dass die Inobhutnahme rechtswidrig war, und ordneten die sofortige Rückführung des Kindes an.

Gericht schlug Entschädigungszahlung vor

Vor dem Landgericht Detmold will er nun die Gutachterin zur Rechenschaft ziehen. 20 000 Euro Entschädigung schlug das Gericht vor. Weil die Gutachterin den Vergleichsvorschlag ablehnte, wurde ein Experte beauftragt, der das umstrittene Gutachten der Frau prüfte.

Der kommt zu dem Schluss, dass das Gutachten nicht den Mindeststandards entspricht. Die Sachverständige habe einfachste und naheliegende Überlegungen nicht angestellt. Demnächst will das Gericht entscheiden.

Ein Urteil ist aber schon gefallen!

Weil Pamela im März 2018 im Familiengericht Bielefeld auf Veranlassung des Verfahrenspflegers dem Vater von acht Justizbeamten widerrechtlich und gewaltsam aus den Armen gerissen und weggeschafft worden war, verurteilte das Landgericht Bielefeld im Januar 2023 das Jugendamt und den Verfahrenspfleger bereits zur Zahlung von 7000 Euro Schmerzensgeld.

Anwalt Wegener: „Diese Summe ist zu niedrig. Wir haben Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.“

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