Was Johann am liebsten zum Nachtisch isst, weiß Björn Echternach nicht. Ob Karl am Abend gern eine Gute-Nacht-Geschichte hört, kann er nicht sagen. Johann, fünf, und Karl, sechs Jahre alt, sind Echternachs Söhne. Doch er weiß so gut wie nichts über ihre Vorlieben, ihre Abneigungen, über ihren Alltag. Echternach hat Karl und Johann seit drei Jahren nicht gesehen. Und das liegt nicht an ihm.
Die Mutter verschwand im Juni 2017 mit den Kindern. An einem Tag im Mai ging der heute 42-Jährige mit seinen Söhnen auf den Spielplatz. „Wir hatten viel Spaß“, erinnert sich Echternach. Anschließend übergab er die Kinder wieder der Mutter. Die Echternachs lebten bereits getrennt. Es war das letzte Mal, dass er die beiden Jungen sah. Seitdem bleiben jegliche Kontaktversuche unbeantwortet. Echternach vermutet, dass seine Frau mit den Kindern in Japan lebt, von dort stammt sie ursprünglich.
Doch sicher ist selbst das nicht. „Die Wahrheit ist“, sagt Echternach, „dass ich nicht mal weiß, ob meine Kinder noch leben.“
Im Jahr 2018 berichtete der SPIEGEL erstmals über den Fall, damals waren Karl und Johann seit einem Dreivierteljahr verschwunden. Einige Monate nach ihrem Verschwinden hatte die Mutter per Anwalt mitgeteilt, dass sie nun in Japan lebe. Seitdem kämpft Echternach vor Gericht um seine Kinder. Er will erreichen, dass seine Frau mit den Jungen nach Deutschland zurückkehrt, damit hier über das Sorgerecht entschieden werden kann. Selbst ein japanisches Gericht gab ihm darin zuletzt Recht.
Doch nun durchkreuzt ausgerechnet ein deutscher Gerichtshof Echternachs Pläne. Das Brandenburgische Oberlandesgericht, das den Fall zuletzt verhandelte, sprach Björn Echternach im April das Sorgerecht für seine Kinder ab – und übertrug es an die Mutter der Kinder. Sie verfügt demnach nun über das alleinige Sorgerecht. Monatelang hatte Echternach auf die Entscheidung gewartet. Damit gerechnet, dass die Richter gegen ihn entscheiden könnten, hatte er nicht.
Zwar habe die Mutter Karl und Johann „widerrechtlich entzogen“, bestätigt das Gericht in seinem Beschluss. Doch nach der langen Trennung vom Vater könne von einer positiven emotionalen Bindung „nicht mehr zweifelsfrei ausgegangen werden“. Es entspreche daher dem Kindeswohl am besten, wenn die Jungen bei ihrer Mutter verblieben. Auf eine Anfrage des SPIEGEL bezüglich einer Stellungnahme zu dem Fall reagierte das Gericht nicht.
„Ich bin zusammengebrochen, als ich den Beschluss in Händen hielt“, erzählt Echternach. Die Chance, dass seine Kinder nach Deutschland zurückkehren, gehen durch diese Entscheidung nach seiner Einschätzung gegen Null.
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